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BVerwG, 11.02.1982 - 4 B 15.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung - Beiladung zum Zeitpunkt einer nicht möglichen hinreichenden Äußerung zur Sache vor Erlass des Urteils - Voraussetzungen ordnungsgemäßer tatbestandlicher Feststellungen hinsichtlich der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1981 - 7 A 2038/81
- BVerwG, 11.02.1982 - 4 B 15.82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 4 B 15.82
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache nicht: Eine revisible grundsätzliche Rechtsfrage, die mit allgemeiner Bedeutung über den vorliegenden Fall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.), wird von der Beschwerde nicht bezeichnet. - BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 4 B 15.82
Das Beschwerdeverfahren ist entscheidungsreif, ohne daß noch eine weitere "abschließende" Begründung der Beschwerde - die ohnehin nur für den Fall der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Aussicht gestellt worden ist - abzuwarten wäre; denn gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die Beschwerde "in der Beschwerdeschrift", d.h. nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist begründet werden (vgl. BVerwGE 32, 357 ff.), so daß eine nach Fristablauf eingereichte weitere Begründung unbeachtlich wäre.
- VG Berlin, 15.12.1994 - 7 A 153.92
Anspruch eines Polizeihauptmeisters auf Gewährung von Sonderurlaub wegen der …
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